Die Bundesgeschäftsordnung soll in §3(9) wie folgt geändert werden:

++**Alter Text**++

(9) Die TF: BGV hat aus den eingereichten Anträgen bis 3 Wochen vor der BGV eine Tagesordnung für eine maximal zweitägige BGV zu erstellen und mit der regulären Einladung auszusenden. Die TF: BGV hat dazu das Recht einzelne Anträge zu gewichten und gegebenenfalls mit Begründung fallen zu lassen.

++**Neuer Text**++

(9) Die TF: BGV hat aus den eingereichten Anträgen bis spätestens 1 Woche nach dem Ende der letzten Fristen die reguläre Einladung mit einer Tagesordnung für eine maximal zweitägige BGV auszusenden. Die TF: BGV hat dazu das Recht einzelne Anträge zu gewichten und gegebenenfalls mit Begründung fallen zu lassen.

++**Begründung**++

Eine Erstellung einer Tagesordnung ist vor dem Ende der Fristen nicht zielführend, da weder alle Zusatz- und Gegenanträge noch alle möglichen Kandidaten bekannt sind. Auch die Aussendung der endgültigen Einladung war nicht genau definiert, da bisher nur definiert war, dass die Tagesordnung mit der endgültigen Einladung zu versenden sei.

@sonstwer: Da es sich nur um eine nicht notwendige Erläuterung in der Überschrift handelt, der relevantere Text ansonsten aber fehlerfrei ist,  erachte ich ein zurückziehen dieses Antrages und eine neuerliche Initiative als nicht notwendig. Die Überschrift wird ja auch nicht Bestandteil der Bundesgeschäftsordnung.
PS: Da mir bekannt ist, dass der Name der Initiative nur über eine Neuanlage änderbar ist, habe ich eine Änderung auch unterlassen.