Die Bundesgeschäftsordnung soll in §3(9) wie folgt geändert werden:
Alt
(9) Die TF: BGV hat aus den eingereichten Anträgen bis 3 Wochen vor der BGV eine Tagesordnung für eine maximal zweitägige BGV zu erstellen und mit der regulären Einladung auszusenden. Die TF: BGV hat dazu das Recht einzelne Anträge zu gewichten und gegebenenfalls mit Begründung fallen zu lassen.
Neu
(9) Die TF: BGV hat aus den eingereichten Anträgen bis spätestens 1 Woche nach dem Ende der letzten Fristen die reguläre Einladung mit einer Tagesordnung für eine maximal zweitägige BGV auszusenden. Die TF: BGV hat dazu das Recht einzelne Anträge zu gewichten und gegebenenfalls mit Begründung fallen zu lassen.
Begründung
Eine Erstellung einer Tagesordnung ist vor dem Ende der Fristen nicht zielführend, da weder alle Zusatz- und Gegenanträge noch alle möglichen Kandidaten bekannt sind. Auch die Aussendung der endgültigen Einladung war nicht genau definiert, da bisher nur definiert war, dass die Tagesordnung mit der endgültigen Einladung zu versenden sei.