Der folgende Text möge an geeigneter Stelle (Überschrift, Sub-Überschrift) ins Programm aufgenommen werden:
Text
Wirtschaft und Finanzen
Steuerrecht
Unternehmensfinanzierung
Die Piratenpartei Österreichs spricht sich für eine steuerliche Schlechterstellung von Kapitalanlagegesellschaften und Zweckgesellschaften aus. Durch die steuerliche Unterscheidung (KESt) von Kapitalanlagegesellschaften (Investmentfonds, Hedge Fonds) und Zweckgesellschaften (Special Purpose Companies, Special Purpose Vehicles, Special Purpose Entities) gegenüber klassischen Kapitalgesellschaften (AG oder GmbH) soll versucht werden, unternehmerische Vorteile in der sogenannten „Realwirtschaft“ zu schaffen. Dies soll zu Kapitalumschichtungen aus Bereichen der Finanzwirtschaft in Bereiche der Realwirtschaft führen.
Begründung
Klassische Kapitalgesellschaften operieren in der "realen Welt" und schaffen dort durch wirtschaftliche die Entfaltung Arbeitsplätze. Kapitalanlagegesellschaften und Zweckgesellschaften zur Schaffung von Produkten des Kapitalmarktes operieren hingegen am Finanzmarkt und tragen zur Wertschöpfung in der realen Welt nur wenig bei. Sie operieren oft spekulativ und intransparent und erreichen dabei höhere Profitraten als in der "realen Welt" möglich sind.
Unternehmen der "realen Welt" müssen Rentabilitätsvergleichen mit diesen Finanzvehikeln standhalten und verlieren dabei zumeist. Das löst einen Kapitalabfluss in Richtung Finanzvehikel aus. Die Piratenpartei soll sich für eine steuerliche Schlechterstellung (z.B. erhöhter KöSt Satz oder Einführung einer Sonderabgabe wie der Bankenabgabe) von Kapitalanlagegesellschaften und Zweckgesellschaften einsetzen, die einzig der Schaffung von Finanzprodukten dienen.
https://lqfb.piratenpartei.at/initiative/show/1222.html: Ja: 37 (90%) · Enthaltung: 4 · Nein: 4 (10%) · Angenommen
Änderungshistorie
16-DEC-2012: Erstellt. ^BD
16-DEC-2012: Überarbeitet. ^V