„Der folgende Text möge an passender Stelle ins Parteiprogramm aufgenommen werden:“
Text
Die Piratenpartei Österreichs fordert, dass geschlechtsangleichende Operationen allein mit dem Einverständnis der betroffenen zwischengeschlechtlichen Personen durchgeführt werden dürfen. Der intersexuellen Person steht es ebenfalls zu, gänzlich auf geschlechtsanpassende Operationen verzichten zu können. Vom Verbot ausgenommen sind nur Operationen, wenn das Leben einer betroffenen Person bedroht ist. In diesem Fall sind die Operationen strikt auf den Bereich der medizinischen Indikation beschränkt.
Begründung
Die Piratenpartei Österreichs hält genitale Zwangsoperationen für unvereinbar mit dem Menschenrecht zu körperlicher Unversehrtheit und Selbstbestimmung. Genitale Zwangsoperationen sind schwere medizinische Eingriffe an Kindern mit gesunden, aber sogenannten nicht eindeutigen Geschlechtsmerkmalen, die ohne die Einwilligung der Betroffenen vorgenommen werden. Die Folgen von chirurgischen und medikamentösen Eingriffen werden von den Betroffenen oft als Verstümmelungen wahrgenommen. Die Suizidrate bei operierten und hormonbehandelten Intersexuellen ist stark erhöht; auch verstösst die Zuweisung zum explizit männlichen oder weiblichen Geschlecht gegen die Menschenrechte auf körperliche Unversehrtheit, Selbstbestimmung und Würde, die nicht nur bei Female Genital Mutilation (FGM) in Entwicklungsländern, sondern weiterhin auch bei genitalen Zwangsoperationen in Industrieländern verletzt werden.
Relativ häufige Intersex-Formen sind das Adrenogenitale Syndrom (AGS) und die Hypospadie. Allerdings ist umstritten, inwieweit diese geschlechtlichen Varianten überhaupt als „intersexuell“ eingestuft werden sollen. Das AGS ist eine Stoffwechselstörung, deren Begleiterscheinung es ist, dass Neugeborene mit XX-Geschlechtschromosomen ein „vermännlichtes“ Genital aufweisen. Wie viele Menschen mit AGS sich als weiblich identifizieren, ist unklar (Mediziner_innen gehen von 90 Prozent aus), genaue Statistiken gibt es nicht. Eine Hypospadie liegt vor, wenn die Harnröhre nicht an der Spitze des Penis, sondern unterhalb davon mündet – geschlechtschromosomal XY, Gender-Identität meist männlich. Während viele Intersex-Organisationen und aktuelle medizinische Leitlinien das AGS als Intersex-Form einordnen, sieht das die AGS-Eltern- und Patienten-initiative e.V. anders. Auch der Deutsche Ethikrat hat in seiner Stellungnahme das AGS als eigene, nichtintersexuelle Erscheinungsform ausgeklammert (siehe Artikel auf S. 21).Dasselbe gilt für die Hypospadie: Nicht von allen wird sie zu den intersexuellen Erscheinungsformen gezählt.
Ärzt_innen weisen fast immer beim AGS weiblich, bei der Hypospadie männlich zu und operieren auch in diese Richtung, wie Stefan Riedl bestätigt. Und genau darin liegt ein strittiger Punkt – so erklärt etwa die Menschenrechtsgruppe Zwischengeschlecht.org:
„Die Definition von ‚Intersexualität‘ wird oft stark verengt auf die ‚wenigen wirklich uneindeutigen Fälle‘, bei denen die Problematik von Operationen diskutiert wird, während die häufigsten Diagnosen (Hypospadie, AGS) herausgenommen bzw. zu ‚eindeutigen Jungen/Mädchen mit einem kleinen Problem‘ definiert werden, welche kosmetisch zu operieren angeblich nicht problematisch ist.“
Quellen:
http://blog.zwischengeschlecht.info/
http:www.intersexuelle-menschen.net/links.html
http:www.dradio.de/dlf/sendungen/wib/808342/