Die Landesgeschäftsordnung soll in §6(4) wie folgt geändert werden:

++**Alter Text**++

(4) Alle Anträge müssen öffentlich gemacht werden.

++**Neuer Text**++

(4) Alle Anträge und Kandidaturen sind auf der Homepage und/oder im Wiki-Bereich der Landesorganisation Niederösterreich zu veröffentlichen. Für alle Veröffentlichung ist die gleiche Variante heranzuziehen.

++**Begründung**++

Die bisherige Formulierung drückt nicht die gewünschte Absicht aus. Kandidaturen und die Art der Veröffentlichung wurden bisher nicht berücksichtigt.