Die Landesgeschäftsordnung soll in §6(4) wie folgt geändert werden: ++**Alter Text**++ (4) Alle Anträge müssen öffentlich gemacht werden. ++**Neuer Text**++ (4) Alle Anträge und Kandidaturen sind auf der Homepage und/oder im Wiki-Bereich der Landesorganisation Niederösterreich zu veröffentlichen. Für alle Veröffentlichung ist die gleiche Variante heranzuziehen. ++**Begründung**++ Die bisherige Formulierung drückt nicht die gewünschte Absicht aus. Kandidaturen und die Art der Veröffentlichung wurden bisher nicht berücksichtigt.