Die Bundespartei möge einen Programmantrag ausarbeiten der diese Meinung der Partei dazu abbildet:
Der Zinseszins kann nicht abgeschafft werden, wenn der Zins nicht abschafft wird. Zinseszins fällt an, wenn man Zins nicht bezahlt (Schuldnerseite) oder Erträge aus Kapital reinvestiert (Gläubigerseite). Der Zins aber kann nicht abgeschafft werden, da dann kein Geld mehr in ausreichender Menge verliehen wird.

Auf der Schuldnerseite kann die Kritik mit dem Zinseszins noch nachvollzogen werden. Allerdings ist da das Problem eigentlich nicht der Zinseszins, sondern dass der Schuldner klar überschuldet ist, wenn er nicht mal mehr den Zins bedienen kann (und die Tilgung sowieso nicht). Es muss daher konsequenterweise zu einem Schuldenregulierungsverfahren kommen (Konkurs).

Beim Gläubiger ist das schon nicht mehr so einfach. Wie soll erkannt werden (technisch/administrativ) , ob ein Gläubiger einen Ertrag aus Kapital (Zins) wieder veranlagt (Zinseszins)? Das kann man für Bankkonten noch nachvollziehen, aber sobald da etwas herumüberwiesen wird (z.B. von einem Sparbuch auf ein anderes) ist das schon wieder nicht nachvollziehbar. Der Zinseuro hat ja kein Mascherl.
Aus diesem Grund ist klar, dass der ZinsesZins ein wichtiger und richtiger Bestandteil des Finanzwirtschaftssystems ist und auch nicht abgeschafft werden kann.

Menschen die dies nicht akzeptieren, müssen zukünftig hingewiesen werden, dass diese Debatte beendet ist.

Hinweis: Wer immer diese Position vertreten möchte, lade ich gerne als Initiator_In ein, damit diese den Text entsprechend verändern kann.