Der Wortlaut im folgende Passus des BGO § 2. Mitgliedschaft soll wie folgt ergänzt werden (Die Ergänzung soll direkt vor (2) eingefügt werden)
Neu:
(1b) Verpflichtend anzugebende Personendaten werden nur in den Fällen verwendet, in denen die Piratenpartei gesetzlich dazu verpflichtet ist und für die BGF im Rahmen der für die Mitgliederverwaltung notwendigen und satzungsgemäß legitimierten Tätigkeiten. Eine Kontaktaufnahme, die verpflichtend anzugebende Daten verwendet, darf nur stattfinden, wenn es gesetzlich notwendig ist oder zum Versenden von Zugangsdaten. Die Weitergabe der Daten an Dritte in jeglicher Form ist unzulässig, außer zur Wahrung gesetzlicher Vorschriften.
Begründung
Der Datenschutz soll möglichst stark gewahrt werden. Derzeit werden die Daten für die Akkreditierung verwendet und hierbei insbesondere, um festzustellen, ob sich eine Person doppelt registriert. Möglicherweise könnte man diesen Zweck auch erreichen, indem man nur einen Hash bestimmter Daten speichert, aber vielleicht auch nicht, das sollte noch diskutiert werden.
Die Daten sollen jedenfalls nicht für Statistiken herangenommen werden (ausgenommen Dinge wie Anzahl der Mitglieder (und Unterteilung in Stimmberechtigt/nicht), weil hier keine Personendaten verwendet werden; die Zugehörigkeit zur LO sollte auch nicht als Personendatum zählen).
Andere Zwecke, zu denen die Daten derzeit (möglicherweise) verwendet werden können, aber nicht sollten, sind exemplarisch:
* Versenden von Newslettern (ohne explizite seperate Zustimmung, wie gesagt)
* Erstellung von Statistiken
* Abhalten eines Flashmobs vor einem Haus eines Parteimitgliedes, wenn es 4 mal hintereinander nicht beim Stammtisch war
* Anrufen des Mitglieds, wenn es seinen Beitrag nicht bezahlt hat, indem man die Telefonnummer zum passenden Namen im Teleonbuch sucht
* An Geburtstagen "piratische Grüße" an die Wohnadresse schicken
* Bei der BGV für Mitglieder, die an diesem Datum Geburtstag haben, eine Überraschungsparty feiern
* Aussuchen des Namens des eigenen Kindes anhand des häufigsten Namens eines Parteimitgliedes
usw.
Antwort auf "Newsletter aussenden erlaubt?"
Jegliche Daten, die freiwillig angegeben werden, sind von dieser Initiative nicht erfasst (deshalb auch "verpflichtend"). Es wäre deshalb weiterhin erlaubt, Newsletter oder Zahlungserinnerungen zu versenden, solange die Emailadresse nicht angegeben werden muss.
Muss sie angegeben werden, darf sie prinzipiell nicht verwendet werden - aber selbstverständlich könnte man auch dann ein Feld hinzufügen, mit dem festgehalten wird, dass die Emailadresse verwendet werden darf. ("Formal" würde das dann einem Email-Eintrag entsprechen, der nicht verwendet werden darf, weil verpflichtend, und einem zusätzlichen, der immer synchron mit dem verpflichtenden ist aber verwendet werden darf - technisch würde das natürlich am einfachsten über eine Speicherung von "Emails dürfen geschickt/nicht geschickt werden" realisiert werden).