Die Piratenpartei Österreichs möge folgende Forderung in ihr Parteiprogramm aufnehmen:

Schutz der körperlichen Unversehrtheit von Kindern

Medizinisch nicht indizierte Eingriffe in den Körper eines Kindes bis zum vollendeten 14. Lebensjahr sind ausnahmslos verboten. Danach dürfen sie bis zur Erreichung der Volljährigkeit nur mit Einwilligung der betroffenen Person und deren Erziehungsberechtigten durchgeführt werden. Hierbei ist sicherzustellen, das diese Entscheidungen freiwillig und ohne Druck zustande kommen.
 

Begründung:

Auslöser dieser Forderung war das Urteil eines Deutschen Gerichtes (1), welches Beschneidungen von männlichen Kindern aus religiösen Gründen untersagt. Hierauf hat sich auch in Österreich eine Debatte (2) (3) ergeben, in welche sich auch die eigentlich nicht betroffene Katholische Kirche einmischte (4).
Allerdings sind diese Eingriffe zwar die häufigsten, aber es gibt auch noch andere Formen, weswegen der Antrag so formuliert wurde, dass er auch Tätowierungen, Anbringungen von Körperschmuck, Einsetzen von Implantaten, kosmetische Operationen u.Ä. abdeckt.
Alle diese Eingriffe stellen im Prinzip eine Körperverletzung dar, sie verursachen zumindest Schmerzen, meist auch irreversible Änderungen am Körper selbst und können auch traumatisierende Folgen haben. Ausserdem beinhaltet jeder Eingriff ein Risiko, dem man ein Kind nicht ohne zwingenden Grund nicht Aussetzen sollte (5).
KINDER SIND NICHT EIGENTUM ODER SPIELBALL IHRER ELTERN!

Quellen:
1 http://www.n24.de/news/newsitem_8025920.html
2 http://www.wienerzeitung.at/dossiers/beschneidung/
3 http://derstandard.at/1339639229661/Nach-Urteil-in-Koeln-Beschneidungsverbot-Oesterreichs-Juden-und-Muslime-schockiert
4 http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20120713_OTS0043/schoenborn-zu-beschneidungsurteil-religioese-erziehung-im-visier
5 http://www.babycenter.at/baby/gesundheit/beschneidung/