Änderung der BGO § 2.1 Mitgliedschaft
Der Wortlaut im folgenden Passus des BGO § 2. Mitgliedschaft soll wie folgt geändert werden:
Alt:
(1) Mitglieder sind zur Angabe korrekter und vollständiger Personendaten verpflichtet. Mindestens anzugeben sind Vor- und Familienname, Geschlecht, Anschrift sowie das Geburtsdatum. Änderungen von Name oder Adresse sind unverzüglich mitzuteilen.
Neu:
(1) Mitglieder sind zur Angabe korrekter Personendaten verpflichtet. Mindestens anzugeben sind Vor- und Familienname, Anschrift, E-Mail-Adresse sowie das Geburtsdatum. Sonst sind keine personenbezogene Daten zu speichern. Änderungen von Name oder Adresse sind unverzüglich mitzuteilen.
Begründung:
1. "und vollständiger" kann man weglassen, wenn im nächsten satz ohnehin steht was anzugeben ist.
2. Den Piraten sollte der Datenschutz am Herzen liegen. Am besten schützt man personenbezogene Daten, indem man sie gar nicht erst erhebt - nicht mal freiwillig.
3. Zitat Wikipedia zu Datensparsamkeit: "Die Grundidee ist, dass bei der Datenverarbeitung nur so viele personenbezogene Daten gesammelt werden, wie für die jeweilige Anwendung unbedingt notwendig sind. Gerade das unnötige Sammeln von sensiblen Daten läuft dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung zuwider."
Konkret haben wir momentan keine Datenanwendung, die Angaben zum Geschlecht oder anderes braucht und daher ist das Sammeln der Daten eindeutig "auf Vorrat".
Momentan können wir also derartige Daten sowieso nicht auswerten - daher gibt es keine Notwendigkeit und daher verstößt es gegen die Datensparsamkeit und Datenvermeidung.
Und selbst wenn wir die Daten verknüpfen und auswerten könnten und das Datensammeln daher für eine Anwendung notwendig wäre, sollte das nicht im Sinne der Piratenpartei sein - die automatische Verknüpfung personenbezogener Daten sollte jedem Piraten ein Dorn im Auge sein.