Der folgende Text möge den derzeitigen Text unter der Überschrift „Strafverfolgung“ im Programm ersetzen:

=Alter Text=
==Strafverfolgung==
Wir sprechen uns für die Einführung eines unabhängigen Weisungs- und Aufsichtsorgans über die Staatsanwaltschaft („Generalstaatsanwaltschaft“) sowie für die Wiedereinführung des Untersuchungsrichters aus. Wir sind überzeugt, dass sich ohne eine solche Reform politisch geschützte Personen weiterhin ihrer strafrechtlichen Verantwortung – insbesondere bei Korruption und Amtsmissbrauch – entziehen werden können.

=Neuer Text=
==Bundesstaatsanwalt==
Die Piratenpartei Österreichs fordert die Abschaffung des Weisungsrechts des Justizministers gegenüber der Staatsanwaltschaft. Stattdessen soll die Aufsichts- und Weisungsbefugnis ein vom Nationalrat mit qualifizierter Mehrheit gewählter, unabhängiger Bundesstaatsanwalt übernehmen. Nur durch eine tatsächliche unabhängig arbeitende Staatsanwaltschaft kann sichergestellt werden, dass auch politisch geschützte Personen sich nicht der strafrechtlichen Verfolgung entziehen können.

==Untersuchungsrichter==
Die Piratenpartei Österreichs fordert die Wiedereinführung des Untersuchungsrichters in der Strafprozessordnung, um sicherzustellen, dass sich auch politisch geschützte Personen nicht der strafrechtlichen Verantwortlichkeit entziehen können. Unabhängige Untersuchungsrichter sollen in Zukunft wieder das Ermittlungsverfahren leiten; so können gewissenhafte Richter auch gegen den Willen der weisungsunterworfenen Staatsanwälte ermitteln, Beweise sammeln und den Sachverhalt feststellen.

Der Staatsanwalt kann zwar immer noch aus politischen Gründen das Verfahren einstellen; durch die gesammelten Beweise und den aufgeklärten Sachverhalt wären die einzelnen Staatsanwälte jedoch bei rechtsmissbräuchlicher Einstellung des Verfahrens einem erhöhten Risiko ausgesetzt, sich damit selbst angreifbar zu machen (auch im Fall ''ihres'' Amtsmissbrauch würde ja wieder ein unabhängiger Untersuchungsrichter ermitteln).

Durch die Zuweisung der Rechtssachen nach einer festen Geschäftsverteilung soll zumindest die Chance bestehen, an einen Richter zu geraten, welcher den Sachverhalt in einer Weise aufklärt, die die Handlung des Staatsanwaltes weitestgehend determiniert. Diese Forderung dient also nicht bloß der Strafrechtspflege, sondern auch und insbesondere der Prävention.

=Begründung=
Der alte Text bedurfte einer sprachlichen Überarbeitung; auch die Bestellung durch den Nationalrat sollte explizit erwähnt werden. Weiters vermischt der ursprüngliche Text eigentlich zwei verschiedene Themen, die getrennt behandelt werden sollten.

Die erweiterte Begründung zu den Untersuchungsrichtern entstammt dem Originalantrag unter [https://lqfb.piratenpartei.at/initiative/show/189.html].

=Antworten auf Anregungen=
* Untersuchungsrichter-Absatz ändern/ergänzen: Done (mit minimalen Änderungen). :)