Der folgende Text möge den derzeitigen Text unter der Überschrift „Strafverfolgung“ im Programm ersetzen:

Alter Text

Strafverfolgung

Wir sprechen uns für die Einführung eines unabhängigen Weisungs- und Aufsichtsorgans über die Staatsanwaltschaft („Generalstaatsanwaltschaft“) sowie für die Wiedereinführung des Untersuchungsrichters aus. Wir sind überzeugt, dass sich ohne eine solche Reform politisch geschützte Personen weiterhin ihrer strafrechtlichen Verantwortung – insbesondere bei Korruption und Amtsmissbrauch – entziehen werden können.

Neuer Text

Bundesstaatsanwalt

Die Piratenpartei Österreichs fordert die Abschaffung des Weisungsrechts des Justizministers gegenüber der Staatsanwaltschaft. Stattdessen soll die Aufsichts- und Weisungsbefugnis ein vom Nationalrat mit qualifizierter Mehrheit gewählter, unabhängiger Bundesstaatsanwalt übernehmen. Nur durch eine tatsächliche unabhängig arbeitende Staatsanwaltschaft kann sichergestellt werden, dass auch politisch geschützte Personen sich nicht der strafrechtlichen Verfolgung entziehen können.

Untersuchungsrichter

Die Piratenpartei Österreichs fordert die Wiedereinführung des Untersuchungsrichters in der Strafprozessordnung, um sicherzustellen, dass auch politisch geschützte Personen sich nicht der strafrechtlichen Verfolgung entziehen können. Die unabhängigen Untersuchungsrichter sollen auch in Zukunft wieder das Ermittlungsverfahren leiten; so können gewissenhafte Richter auch gegen den Willen der Weisungsbefugten ermitteln, Beweise sammeln und die gesammelten Beweise an die Staatsanwaltschaft weiterleiten. Im schlimmsten Fall kann diese zwar immer noch das Verfahren beenden; durch die gesammelten Beweise und den aufgeklärten Sachverhalt wären die einzelnen Staatsanwälte jedoch bei rechtsmissbräuchlicher Einstellung des Verfahrens einem erhöhten Risiko ausgesetzt, sich damit selbst angreifbar zu machen (auch im Fall ihres Amtsmissbrauch würde ja wieder ein unabhängiger Untersuchungsrichter ermitteln).

Begründung

Der alte Text bedurfte einer sprachlichen Überarbeitung; auch die Bestellung durch den Nationalrat sollte explizit erwähnt werden. Weiters vermischt der ursprüngliche Text eigentlich zwei verschiedene Themen, die getrennt behandelt werden sollten.

Die erweiterte Begründung zu den Untersuchungsrichtern entstammt dem Originalantrag unter https://lqfb.piratenpartei.at/initiative/show/189.html.