Die Piratenpartei soll vorerst keinen Programmpunkt zu diesem Thema aufnehmen

Begründung

Ich mag die Formulierung nicht (auch wenn dem ganzen inhaltlich zustimmen kann), mir fällt aber ad hoc keine bessere ein, dafür bräuchte ich mehr Zeit (und sorry, hab die Diskussionphase offenbar übersehen):
* Wenn sich etwas ergänzt, dann ist es nicht gleich, das ist daher absolut kein Grund, dass es gleichberechtigt ist.
* "ist als völlig wertungsfrei" - gehört das das "als" nicht weg? Abgesehen davon mag ich den Satz sowieso nicht: Jeder soll seine Meinung zu verschiedenen Formen des Zusammenlebens haben dürfen und diese auch äußern dürfen, maximal soll von staatlicher Seite aus kein Unterschied gemacht werden
* "Vor diesem Hintergrund" - nein: Das bedeutet, dass, wenn Leute diese Lebensgemeinschaften nicht als gleichwertig betrachten, es für diese nicht notwendig ist, für all das zu sein. Viel sinnvoller, und auch später genannt, ist es, das ganze damit zu begründen, dass nicht diskriminiert werden soll.
* Was ist eigentlich der Unterschied zw. eingetragener Partnerschaft und Ehe und warum sollte sich jmd. für das eine und nicht das andere Entscheiden (gut, ist eher eine Frage als eine Begründung, aber wie gesagt habe ich leider die Diskussionsphase verpasst)
* Daraus, dass Menschen beliebig zusammenleben können sollen und der Staat das respektieren sollte folgt NICHT automatisch, dass er auch eingetragene Partnerschaften/Ehen usw. ermöglichen sollte, da spielen nämlich noch viele andere Faktoren (z.B. Sozialsystem, Versicherungszeugs, Haftungen uvm.) mit. Wäre der Schluss zulässig, müsste der Staat jegliche Formen des Zusammenlebens unterstützen, darunter fallen 1:n, m:n-Beziehungen, aber auch noch deutlich komplexere denkbare Sachen wie thematische Zweckgemeinschaften und noch viel mehr - da ist es offensichtlich, dass da nicht alles unterstützt werden muss, weil das einfach verwaltungstechnisch nicht geht und die Leute ja auch so zusammenleben dürfen, wie sie wollen
* Der nächste Satz ist zwar richtig, sollte aber auch in Bezug auf diesen Programmpunkt gesetzt werden, etwa, indem man sagt "All das ist unzulässig und während es schon wegen Ethnie und Herkunft das alles gibt fehlt es bei der Lebensweise"
* Der letzte Satz ist komplett überflüssig weil das in einem anderen Programmantrag, der glaube ich sogar angenommen wurde, nämlich dass die EU-Grundrechtscharta sowieso komplett in den Verfassungsrang aufgenommen wird.
Aber selbst wenn das nicht der Fall ist, hat das absolut nichts mit dem Thema zu tun und sollte in einem eigenen Programmantrag geregelt sein

Wurde schon zur BGV eingereicht, kam aber nicht dran.

Dank an Fuchsy, ich stell das hier nur neu ein.