Diese LQFB-Initiative ist als Meinungsbild für den LPT gedacht und wird erst am 12.1.2013 zur gültigen Abstimmung vorgebracht.

Antrag

Der LPT möge folgende Änderungen an der LGO beschließen:

Folgende Punkte der LGO werden ersetzt: §4 - (1) bis (4):

Alter Text

„(1) Sitzungen des Landesvorstands finden zumindest einmal im Monat statt. Während diesen ist durch geeignete technische Hilfsmittel wie Mumble und Piratepad für die Möglichkeit der Teilnahme von Mitgliedern Sorge zu tragen, auch wenn die Sitzung offline ist. Der Landesvorstand ist auf seinen Sitzungen beschlussfähig, wenn mindestens 2/3 seiner Mitglieder anwesend sind.
(2) Anträge an den LV können von Mitgliedern der LO jederzeit formlos eingebracht werden. Für Mitglieder andrere LOs gilt §4 (4). Vorzugweise soll dafür Liquid Feedback verwendet werden, sie können aber auch in jeder anderen schriftlichen Form erfolgen. Über Anträge ist in der jeweils folgenden beschlussfähigen LV-Sitzung abzustimmen sofern sie 48 Stunden vorher eingebracht und im Pad veröffentlicht worden sind, ansonsten kann abgestimmt werden.
(3) Abstimmungen über Anträge, die über die Zuständigkeit des LV hinaus gehen, können auch außerhalb eines LPT vorgenommen werden, wenn geeignete technische Hilfsmittel vorhanden sind und die Beschlussfähigkeit wie für einen LPT gegeben ist.
(4) Anfragen an den LV können von Mitgliedern anderer Landesorganisationen jederzeit formlos eingebracht werden. Anfragen sollen in der jeweils folgenden LV-Sitzung behandelt werden.“

durch

Neuer Text

„(1) Sitzungen des Landesvorstands sowie der Landesgeschäftsführung finden zumindest einmal im Monat statt. Während diesen ist durch geeignete technische Hilfsmittel wie Mumble und Piratepad für die Möglichkeit der Teilnahme von Mitgliedern Sorge zu tragen, auch wenn die Sitzung offline ist. Der Landesvorstand bzw. die Landesgeschäfstführung sind auf ihren Sitzungen beschlussfähig, wenn mindestens 60% ihrer Mitglieder anwesend sind.
(2) Anträge an den LV bzw. die LGF können von Mitgliedern der LO jederzeit formlos eingebracht werden. Für Mitglieder andrere LOs gilt §4 (4). Vorzugweise soll dafür Liquid Feedback verwendet werden, sie können aber auch in jeder anderen schriftlichen Form erfolgen. Über Anträge ist in der jeweils folgenden beschlussfähigen LV-Sitzung bzw LGF-Sitzung abzustimmen, sofern sie 48 Stunden vorher eingebracht und im Pad veröffentlicht worden sind, ansonsten kann abgestimmt werden.
(3) Abstimmungen über Anträge, die über die Zuständigkeit des LV und des ELV hinaus gehen, können auch außerhalb eines LPT vorgenommen werden, wenn geeignete technische Hilfsmittel vorhanden sind und die Beschlussfähigkeit wie für einen LPT gegeben ist.
(4) Anfragen an den LV bzw. die LGF können von Mitgliedern anderer Landesorganisationen jederzeit formlos eingebracht werden. Anfragen sollen in der jeweils folgenden LV/LGF-Sitzung behandelt werden.“

Begründung

Auch wenn die LGF in den LV integriert werden (falls GOÄ04 angenommen wird) kann, besteht noch immer die Möglichkeit, dass sich der LPT entscheidet eine extra LGF zu wählen, für diesen Fall braucht es Regeln für Sitzungen der LGF, die in der ersten Version der LGO schlicht vergessen wurden.
Weiters soll das Quorum für die Beschlussfähigkeit auf 60% gesetzt werden. Dadurch ändert sich für 3-Köpfige Organe nichts, aber ein 5-Köpfiger LV zB wäre mit 3 Mitgliedern Beschlussfähig. Laut Satzung liegt das Mindestquorum bei 40%.