=Antrag=
Der derzeitige §4 (4) der Satzung werde wie folgt ersetzt:

==Alter Text==
(4) Die Mitgliedschaft ist für Personen ausgeschlossen, die politischen Parteien oder Gruppierung angehören, deren Ziele oder Grundsätze denen der Piratenpartei zuwiderlaufen. Ferner kann ein vorheriger Ausschluss ein Grund für Nichtaufnahme sein.

==Neuer Text==
(4) Gründe für eine mögliche Verweigerung der Mitgliedschaft sind ausschließlich: Zugehörigkeit zu politischen Parteien oder Gruppierungen, deren Ziele oder Grundsätze denen der Piratenpartei zuwiderlaufen; ein vorheriger Parteiausschluss; begründete Zweifel daran, dass die Person den Mitgliedschaftsantrag selbst gestellt hat; sowie begründeter Verdacht darauf, dass von der Person parteischädigendes Verhalten zu erwarten sein wird. Die Mitgliedschaft kann in diesen Fällen verweigert werden; die Entscheidung muss dem Mitgliedschaftsantragsteller schriftlich begründet sowie zusätzlich anonymisiert veröffentlicht werden.

=Begründung=
Derzeit ist nicht klar geregelt, wann die Aufnahme verweigert werden kann, es gibt nur Kann-Bestimmungen. Eine taxaktive Aufzählung wäre hier klar besser, um Unsicherheiten auszuräumen; wenn noch jemandem Gründe einfallen, die hier aufgezählt werden sollen, dann bitte als Anmerkung einbringen, danke!

=Antworten auf Anregungen=
* „Syntax“: Mh, guter Punkt – mehr Spielraum in Richtung mehr Toleranz beim Zulassen ist eine gute Idee. Umgesetzt.