Keine Satzungsänderung
Begründung:
Eine Mitgliedschaft bei politischen Gruppierungen, deren Ziele jenen der Piratenpartei zuwiderlaufen, ist keine Kann-Bestimmung und das sollte auch so sein. Welche Gruppierungen das sind, kann man nicht über eine Liste lösen.
Den vorherigen Ausschluss könnte man streichen, so ermöglicht es aber eine einfache Begründung.
Die Nichtaufnahme soll im Gegensatz zu Ausschlüssen undemokratisch und unbürokratisch sein, sonst fehlt jede Möglichkeit einer Gegensteuerung in Fällen, die eben nicht so einfach begründet werden können aber berechtigt sind. Einzelfälle, denen die Mitgliedschaft zu Unrecht verwehrt wird, können immer noch auf andere Weise behandelt werden.
Wenn kein Vertrauen in den BV bzw die BGF besteht, muss man diese auswechseln.