Änderung der BGO § 2.1 Mitgliedschaft / Freiwillige Angabe Geschlecht

Der Wortlaut im folgenden Passus des BGO § 2. Mitgliedschaft soll wie folgt geändert werden:
Alt:

(1) Mitglieder sind zur Angabe korrekter und vollständiger Personendaten verpflichtet. Mindestens anzugeben sind Vor- und Familienname, Geschlecht, Anschrift sowie das Geburtsdatum. Änderungen von Name oder Adresse sind unverzüglich mitzuteilen.
Neu:

(1) Mitglieder sind zur Angabe korrekter und vollständiger Personendaten verpflichtet. Mindestens anzugeben sind Vor- und Familienname, Anschrift, E-Mail-Adresse sowie das Geburtsdatum. Die Angabe des Geschlechts ist freiwillig und muss nicht mit dem Geschlecht auf Ausweisdokumenten übereinstimmen. Änderungen von Name oder Adresse sind unverzüglich mitzuteilen.

Begründung:

Es soll unseren Mitgliedern möchlich sein freiwillig anzugeben, welches Geschlecht sie haben, bzw. haben möchten. Es soll 4 Möglichkeiten zur Angabe des Geschlechts geben: "Männlich", "Weiblich", "Keine Angabe" sowie Alternativ: *Textfeld*

Dies soll auch die Möglichkeit bieten, dass Personen ein Geschlecht angeben können, welches nicht "der Norm" entspricht. Aufgrund der freiwilligen Angabe und der Manipulierbarkeit der Daten können diese Daten nicht genau sein, geben aber eine Tendenz der Mitgliederentwicklung nach Geschlecht an, da höchstwahrscheinlich nicht jedes unserer Mitglieder diese Daten falsch angeben möchte.

Eine Speicherung der Geschlechter-Daten unserer Mitglieder in einer alternativen Datenbank wäre wünschenswert, muss sich aber nach unseren technischen Gegebenheiten richten.

Eine fremdbestimmte Zuordnung zu einem Geschlecht ist ablehnen und daher ist eine fremdbestimmte und zwangsweise Erhebung dieses Merkmals in der Mitgliederdatenbank abzulehnen.

Die Piratenpartei kennt unterschiedlichen Geschlechter. Und wir sehen sie als Bereicherung für unsere Gesellschaft. Die Angabe eines alternativen Geschlechts bietet die Möglichkeit Bewusstsein zu schaffen für Geschlechter, die aufgrund ihrer Seltenheit in unserer Gesellschaft leider kaum wahrgenommen werden uns häufig Opfer von Diskriminierungen sind.

Die Ermöglichung der freien Entfaltung aller Menschen, egal ob weiblich, männlich, queer, inter- oder transsexuell (fehlende Geschlechter bitte anmerken) ist einer der Grundwerte der Piratenpartei.

Daher sollte es jedem selbst überlassen werden welchem oder ob die Person sich überhaupt einem Geschlecht zugehörig fühlen will.

Die Geschlechterdaten sind als Schützenswert zu betrachten und sind nur kumuliert und in ausreichenden Abständen zu veröffentlichen.

Um Manipulationen transparent zu halten soll zu den veröffentlichten Geschlechterstatistiken auch eine Statistik veröffentlicht werden wie viele Mitglieder ihr Geschlecht geändert haben.

Und damit wir unsere Statistik nicht mit lächerlichen Kunstwörtern verunstalten, die aus einer eventuellen ablehnenden Haltung zur freiwilligen Geschlechtererfassung resultieren soll bei offensichtlich nicht existenten Geschlechtsnamen die Geschlechtsangabe des betroffenen Mitglieds auf "Keine Angabe" geändert werden.

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Zu Anregung - Datensparsamkeit:
Datensparsamkeit und Datenvermeidung ist ein Konzept im Bereich Datenschutz. Die Grundidee ist, dass bei der Datenverarbeitung nur so viele personenbezogene Daten gesammelt werden, wie für die jeweilige Anwendung unbedingt notwendig sind.
Mein Ziel ist es Bewusstsein zu schaffen für alle unterschiedlichen Geschlechter, aus diesem Zweck möchte ich eine Statistik auf unserer Homepage haben, zu diesem Zweck ist es notwendig die Geschlechterdaten zu erheben. Dies rein freiwillig. Es wird also darüber hinaus nichts abgefragt insofern ist das schon Datensparsam.