REFORM DER VERMÖGENSVERTEILUNG
statt Vermögen- und Erbschaftsteuer

Die Ausgangslage
a) In Österreich sind 500 000 Personen manifest arm und 1 000 000 armutsgefährdet. 
300 000 haben im Winter nicht genug Geld für Heizmaterial. 
Spendenaktionen sind gut gemeint, lösen das Problem aber nicht nachhaltig.
b) Durch die Inflation und die niedrigen Sparzinsen kommt es derzeit zu einer nachhaltigen Entwertung und damit teilweisen Enteignung auch kleiner Sparguthaben. Dies wirkt wie eine Vermögensteuer, allerdings ohne Freibeträge.
c) Ein Einkommen, welches über dem Zehnfachen des Einkommens eines Facharbeiters* liegt, ein Vermögen, welches über dem Zehnfachen des Vermögens, welches ein Facharbeiter im Laufe seines Lebens verdienen kann, kann nicht durch hochqualifizierte und / oder langdauernde Arbeit erklärt werden.
d) Wer mehr als 10 Millionen Euro besitzt, kann von den Zinsen leben oder dieses Kapital in Form einer lebenslangen monatlichen Rente ausgeben und für seine Kinder und Kindeskinder vorsorgen. Die „Leistung“ besteht dann in Gesprächen mit Anlage- und Vermögensberatern, wenn nicht ein Treuhänder auch diese Arbeit übernimmt.
e) Ein allfälliges Imponierbedürfnis kann mit einem Vermögen von 10 Millionen Euro dauernd befriedigt werden.
f) Es liegt nicht im Wesen der Demokratie, dass Einzelne große Vermögen anhäufen, da dies zu wirtschaftlicher und politischer Vorherrschaft führt**. 

Reform der Vermögensverteilung (statt Vermögensteuer und Erbschaftsteuer)
§ 1. Vermögen bis 10 Millionen Euro pro Person ist vermögensteuerfrei und erbschaftsteuerfrei.
§ 2. Alles Vermögen, welches den Betrag von 10 Millionen Euro pro Person übersteigt, wird in Stiftungen, welche der Allgemeinheit dienen, übergeführt. Diese Organisationen fördern die Wirtschaft, finanzieren das Sozialjahr und ermöglichen eine Mindestversorgung im Hinblick auf Bildung, Wohnen, Ernährung, Bekleidung und medizinischer Versorgung und stehen allen offen.
§ 3. Diese Regelung gilt in allen Staaten, besonders in den Steueroasen.
§ 4. Wer sein Vermögen nicht deklariert, wenn es 10 Millionen Euro übersteigt, zahlt 9 Millionen Euro Strafe. Diese Beträge werden an den Lebenshaltungskostenindex für die Lebenshaltung der Haushalte gekoppelt.
§ 5. Die Namen der Geldgeber (§ 2) werden auf eigenen Wunsch veröffentlicht. Die Geldgeber erhalten darüber hinaus eine hohe staatliche Auszeichnung.                            


Anmerkungen
a) Diese Regelung ist nicht leistungsfeindlich, sondern zumutbar und großzügig.
b) Es handelt sich nicht um Gleichmacherei, weil große Einkommens- und Vermögensunterschiede erhalten bleiben.
c) Es handelt sich nicht um Enteignung. Vielmehr ist die Ansammlung von sehr großem Vermögen, die sich nicht durch hochqualifizierte und / oder langdauernde Arbeitsleistung erklären lässt, sozusagen schon eine Enteignung von anderen.                                
d) Es ist keine Kapitalflucht möglich, wenn diese Regelung weltweit gilt.           


* Personenbezogene Ausdrücke beziehen sich in gleicher Weise auf beide Geschlechter.
** Theoretisch könnte ein Milliardär Abgeordnete „kaufen“.


Literatur: 
Maßnahmen in den USA zur Bewältigung der Krise durch den „New Deal“ u.a. bei  http://de.wikipedia.org/wiki/New_Deal


Mag. Walter Klag
Freier Journalist und Delegierter des Esperanto-Weltbundes
Rudolfinergasse 8 / 11, 1190 Wien, Österreich
esperanto@chello.at




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