Die Bundesgeschäftsordnung soll in §4 (6) wie folgt geändert werden:

Alter Text

(6) Das Protokoll muss zum Ende der BGV in gedruckter Form von den Protokollisten, Moderatoren, den Mitgliedern von BV und BGF sowie mindestens 3 LV-Mitgliedern unterschiedlicher LOs, so anwesend, unterschrieben und an die Mitglieder von BV und BGF sowie jeweils ein LV-Mitglied jeder LO, so anwesend, und auf Verlangen weiteren Mitgliedern gegeben werden. Eine digitale Version muss allen Mitgliedern sofort zugänglich gemacht werden.

Neuer Text

(6) Das Protokoll muss zum Ende der BGV in gedruckter Form von den Protokollisten, Moderatoren, den Mitgliedern von BV und BGF sowie mindestens 3 LV-Mitgliedern unterschiedlicher LOs, so anwesend, unterschrieben und an die Mitglieder von BV und BGF sowie jeweils ein LV-Mitglied jeder LO, so anwesend, und auf Verlangen weiteren Mitgliedern gegeben werden. Eine digitale Version muss allen Mitgliedern spätestens 24h nach Ende der BGV zugänglich gemacht werden.

Begründung

"sofort" ist nicht möglich und dadurch nicht geeignet. Über die genaue Zeitspanne kann man noch diskutieren.