Antrag

Die Bundesfinanzordnung soll in §4 wie folgt geändert werden:

Alter Text

(1) Spenden in jeder Höhe werden mit Nennung des Betrages und dem Namen des Spenders veröffentlicht und sind für jeden nachvollziehbar einsehbar!

Neuer Text

(1) Spenden in jeder Höhe werden mit Nennung des Betrags und des Namens des Spenders mindestens quartalsmäßig auf der Homepage der Piratenpartei Österreichs veröffentlicht oder verlinkt und sind für jeden nachvollziehbar einsehbar. Davon nicht betroffen sind die in (2) genannten Ausnahmen.
(2) Spenden natürlicher Personen werden nicht ohne Zustimmung veröffentlicht, sofern in Summe im Geschäftsjahr weniger als €100,- durch diese natürliche Person gespendet wurden.
 

Begründung

Wir halten mit der strikten Veröffentlichung ab dem ersten Cent potentiell Menschen vom Spenden ab, die durch eine direkte Assoziation mit der Piratenpartei Nachteile z.B. im Berufsleben erwarten müssen.
Die Grenze darf natürlich nicht zu hoch sein, daher wurde hier €100,- geschrieben - Alternativen können gerne hinzugefügt werden. Ich glaube kaum dass eine 100,00€ Spende unsere politische Meinung so stark beeinflusst dass die Transparenz wichtiger ist als der Datenschutz der Spender.
 

Klarer Sieger im Meinungsbild: https://lqfb.piratenpartei.at/initiative/show/482.html
 
 

Replik auf Anmerkung von menodoros: "Bei Überweisungen mittels Erlagschein ohne Konto ist der Spender nicht zu ermitteln bzw. manipulierbar. Wie gehen wir mit solchen Spenden um?" -
Wenn eine Spende mit falschen Namen getätigt wird und nicht nachverfolgt werden kann woher sie kommt, besteht absolut keine Gefahr der Manipultion der Parteimeinung. Daher ist dieser Punkt aus meiner Sicht unbedenklich. Man kann von der BGF nichts unmögliches erwarten.