Heute ist es so, dass die Urheberrechte eines Werkes einen Bestimmten Zeitraum lang gelten, danach wird das Werk freies, öffentliches Eigentum. Der heutigen Gesetzeslage nach läuft die Schutzfrist bis: 70 Jahre nach dem Tod des Schöpfers eines Werks. Das ist eine Dauer die meiner Meinung heute nicht mehr angemessen erscheint.
Vorschläge zur Reformierung:
Reform 1.a: Die Schutzdauer soll nicht an den Tod des Künstlers, sondern an den Veröffentlichungszeitpunkt geknüpft sein. Begründung: Alle Werke sollen gleich lange Schutzstatus genießen.
Reform 1.b: Die Schutzdauer von 70 Jahren bis nach dem Tod des Künstlers ist zu lang. Sie muss verkürzt werden. Vorschlag: Jedes Werk genießt bis 20 Jahre nach der Veröffentlichung Schutzrechte. Begründung: Es bringt dem Künstler wenig, wenn sein Werk noch 70 Jahre nach seinem Tod verwertet werden kann. Dies ist eher eine ungerechtfertigte Geldbeschaffung der Erben des Künstlers oder der Vertriebsindustrie.