Antrag
Die Bundesfinanzordnung soll in §4 wie folgt geändert werden:
Alter Text
(1) Spenden in jeder Höhe werden mit Nennung des Betrages und dem Namen des Spenders veröffentlicht und sind für jeden nachvollziehbar einsehbar!
Neuer Text
(1) Spenden in jeder Höhe werden mit Nennung des Betrags und des Namens des Spenders mindestens quartalsmäßig auf der Homepage der Piratenpartei Österreichs veröffentlicht oder verlinkt und sind für jeden nachvollziehbar einsehbar. Davon nicht betroffen sind die in Absatz 2 genannten Ausnahmen.
(2) Spenden natürlicher Personen werden nicht ohne Zustimmung veröffentlicht, sofern in Summe im Geschäftsjahr weniger als € 300,– durch diese natürliche Person gespendet wurden.
Begründung
Der Betrag von 100,-€ erscheint mir zu gering, 500€,- ist mir zu hoch. Vielleicht ist 300,- € ein guter Kompromiss.
Ich glaube aber auch das alle Spenden, soweit uns der Spender namentlich bekannt ist, in einer Datenbank oder in einem pysischen Ordner abgelegt werden sollten.