Antrag
Die Bundesfinanzordnung soll in §4 wie folgt geändert werden:
Alter Text
(1) Spenden in jeder Höhe werden mit Nennung des Betrages und dem Namen des Spenders veröffentlicht und sind für jeden nachvollziehbar einsehbar!
Neuer Text
(1) Spenden in jeder Höhe werden mit Nennung des Betrags und des Namens des Spenders mindestens quartalsmäßig auf der Homepage der Piratenpartei Österreichs veröffentlicht oder verlinkt und sind für jeden nachvollziehbar einsehbar. Davon nicht betroffen sind die in Ziffer 2 genannten Ausnahmen.
(2) Spenden natürlicher Personen werden nicht ohne Zustimmung veröffentlicht, sofern in Summe in den vergangenen vier Quartalen weniger als €1000,- durch diese natürliche Person gespendet wurden. Dies gilt auch rückwirkend für alle Spenden.
Begründung
Wir halten mit der strikten Veröffentlichung ab dem ersten Cent potentiell Menschen vom Spenden ab, die durch eine direkte Assoziation mit der Piratenpartei Nachteile z.B. im Berufsleben erwarten müssen.
Auch eine Spende von 1000 stellt keine ungebührliche Beeinflussung der Partei dar.