Text

Die Piratenpartei Österreichs unterstützt das „Volkbegehren gegen Korruption“ der Grünen:

Der Nationalrat möge mittels bundes-(verfassungs-) gesetzlicher Regelungen folgende Maßnahmen für saubere Politik in Österreich verabschieden:

  1. Untersuchungsausschuss als Minderheitsrecht
  2. Gerichtliche Strafbarkeit illegaler Parteienfinanzierung
  3. Unabhängige Staatsanwaltschaft
  4. Mehr Mittel für Korruptionsbekämpfung
  5. Schutz für Aufdecker

Begründung

http://www.youtube.com/watch?v=4LLaKEtLZnU

http://volksbegehren-gegen-korruption.gruene.at/:

WORUM GEHT'S KONKRET

Der U-Ausschuss im Parlament war erfolgreich. Er hat zum ersten Mal das System der österreichischen Korruption breit aufgeklärt: von verdeckter Parteienfinanzierung durch staatsnahe Unternehmen bis zum Gesetzeskauf durch Glücksspielunternehmen.

Das Parlament hat gezeigt: Es kann Korruption bekämpfen. Aber es darf nicht mehr. Weil der U-Ausschuss zu erfolgreich war, haben ihn SPÖ und ÖVP abgedreht und setzen auf Vertuschung.

Wir lassen uns das nicht gefallen und fordern strenge Anti-Korruptionsgesetze. Politische Korruption muss in Österreich wirksam aufgeklärt und verfolgt werden.

Es gibt nur eine Mehrheit, die stärker ist als die Regierungsmehrheit: die Mehrheit der Menschen mit Stimmrecht. Wir sind überzeugt: Die Mehrheit der Menschen in Österreich will keine Korruption. Sie will eine saubere Politik. Sie will, dass ihre Steuergelder für Kindergärten, Schulen und Unis, für Pflege und Umwelt, für Arbeitsplätze und Klimaschutz ausgegeben werden. Und nicht für „Berater“, „Honorare“ und „Druckkostenbeiträge “.

Deswegen starten wir ein Volksbegehren gegen Korruption und für saubere Politik in Österreich. Wir machen so Druck für fünf konkrete Forderungen zur Korruptionsbekämpfung.

http://volksbegehren-gegen-korruption.gruene.at/5_forderungen:

DIE FÜNF FORDERUNGEN DES VOLKSBEGEHRENS GEGEN KORRUPTION

1. UNTERSUCHUNGSAUSSCHUSS ALS MINDERHEITSRECHT

Die Einsetzung von Untersuchungsausschüssen auf Bundes- und Landesebene soll durch bundesverfassungsrechtliche Regelung parlamentarisches Minderheitsrecht werden, damit künftig Abgeordnete unabhängig von der Regierungsmehrheit U-Ausschüsse einsetzen können.

2. GERICHTLICHE STRAFBARKEIT ILLEGALER PAR­TEIENFINANZIERUNG

Illegale Parteienfinanzierung soll ein Fall für den Staatsanwalt werden. Dazu soll ins Strafgesetzbuch ein Straftatbestand „Illegale Parteienfinanzierung“ aufgenommen werden – mit einem Strafrahmen von fünf Jahren wie in Deutschland. ​​​

3. UNABHÄNGIGE STAATSANWALTSCHAFT

Das Weisungsrecht des Justizministers/der Justizministerin gegenüber der Staatsanwaltschaft soll abgeschafft werden. Stattdessen soll die Weisungsspitze einem Bundesstaatsanwalt / einer Bundesstaatsanwältin übertragen werden, der/die vom Nationalrat mit qualifizierter Mehrheit bestellt wird und diesem verantwortlich ist.​

4. MEHR MITTEL FÜR KORRUPTIONSBEKÄMPFUNG

Mit einem neuen Bundesgesetz soll sichergestellt werden, dass Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft sowie die Anti-Korruptionseinheiten der Polizei ausreichend Personal und Budgets haben.

5. SCHUTZ FÜR AUFDECKER

Um Aufdecker und Aufdeckerinnen von Missständen künftig wirksam vor Strafe und Verfolgung zu schützen, soll zu ihrem Schutz mit Bundesgesetz eine „Whistleblower“-Regelung geschaffen werden.

Wir wollen, dass politische Korruption in Österreich wirksam aufgeklärt und verfolgt werden kann. Wir wollen saubere Politik in Österreich!