Urheberrechtsänderungen
Schutzdauer

Die Schutzdauer des Urheberrechts beginnt mit dem Datum der Erstveröffentlichung (erste öffentliche Verbreitung jeder Art) und endet spätestens nach 30 Jahren. Bei Ableben des Künstlers erlischt die Schutzdauer ein Jahr nach dem Todestag, aber frühestens fünf Jahre nach der Erstveröffentlichung. Die Mindestschutzdauer gilt nur wenn eine Veröffentlichung vor Ablaufen der Jahresfrist nach Ableben des Urhebers stattfindet.
Begründung



Also 5 Jahre Mindestschutz, aber maximal 30 Jahre:

Die Schutzdauer liegt derzeit bei Lebenszeit + 70 Jahre. Dies ist unserer Meinung nach zu viel und begünstigt zu stark Verwerter und Erben. Künstlern muss eine ausreichende Schutzdauer gewährt werden, um von ihren Werken ein Einkommen bestreiten zu können. Dies ist aber durch die angegebene Schutzfrist von 30 Jahren unserer Meinung nach gegeben. Weitere Gespräche mit Urhebern verschiedener Sparten (Literatur, Tonkunst, Film, etc..) sollen geführt werden, um angepasste Fristen festlegen zu können.
    
Eine Mindestschutzdauer von 5 Jahren soll gewährleisten, dass auch bei verfrühtem Ableben des Künstler nach der Veröffentlichung ein angemessenes Vermächtnis den Erben zuteil wird.
    
Ein Jahr zusätzliche Schutzfrist nach Tod des Urhebers soll mögliche Umsatzsteigerungen durch die Todesmeldung bei bekannten Künstlern den Erben und nicht den Verwertern zufließen lassen.