Antrag

§ 4 (1) der Bundessatzung möge wie folgt geändert werden:

Alt

(1) Jede natürliche Person kann Vollmitglied werden, bedarfsfalls mit Zustimmung durch den gesetzlichen Vormund.

Neu

(1) Jede natürliche Person, die das 16. Lebensjahr vollendet hat, kann Vollmitglied werden.

Begründung

Die Begründung überlasse ich anderen. Ich bringe den Antrag nur zur Klarstellung ein, was wir wollen.

Zahlen: Wir würden mit dieser Änderung auf einen Schlag mindestens 17 (die definitiv <16 sind) und maximal 429 Mitglieder (wo wir nicht wissen wie alt) ausschließen.