Antrag

§ 4 (1) der Bundessatzung möge wie folgt geändert werden:

Alt

(1) Jede natürliche Person kann Vollmitglied werden, bedarfsfalls mit Zustimmung durch den gesetzlichen Vormund.

Neu

(1) Jede natürliche Person, die das 16. Lebensjahr vollendet hat, kann Vollmitglied werden.

Begründung

Die Begründung überlasse ich anderen. Ich bringe den Antrag nur zur Klarstellung ein, was wir wollen.