Die Aufnahme von Mitgliedern sollte durch je ein Mitglied des BV und ein Mitglied der BGF erfolgen. Nachträgliche Vetos kommen nie gut. Die Mitgliederverwaltung ist Aufgabe der BGF und des BV somit sollten beide Organe über neue Mitgliedsanträge informiert werden. Ich denke, das so ein Antrag innerhalb kürzester Zeit erledigt wird und Verzögerungen wie sie in der Vergangenheit passiert sind , nicht mehr vorkommen.