Der folgende Text möge an geeigneter Stelle (Überschrift, Sub-Überschrift) ins Programm aufgenommen werden:
=Text=
==Verwaltungsreform==
===Strukturreform===
Die Piratenpartei Österreichs spricht sich für eine umfassende Strukturreform aus, um die Verwaltung zu entschlacken und Steuergeld einzusparen, welches dann für wichtige staatliche Dienstleistungen verwendet werden kann anstatt im Verwaltungsapparat zu versickern.

Die Zahl der Gemeinden soll von derzeit fast 2.400 Gemeinden auf deutlich unter 1.000 Gemeinden reduziert werden; vergleichbare europäische Länder mit ähnlicher Fläche und/oder Bevölkerungszahl haben um die 300 Gemeinden. Die Reduktion soll in den nächsten Jahren sukzessive erfolgen; sofern irgendwie möglich, sollen Gemeindefusionen auf freiwilliger Basis geschehen. Sollte dies keine ausreichende Reduktion bewirken, bevorzugen wir ein Anreizsystem zur Förderung von Fusionen gegenüber Zwangsmaßnahmen, schließen jedoch auch diese als letztes Mittel nicht aus.

Analog soll auch die Zahl der Bezirke reduziert werden. Vor allem eine Fusion von Statutarstädten und den sie umgebenden Bezirken (Bezirke „…-Land“ sowie „… Umgebung“) – auch und gerade im Fall Wien (Bezirke Wien-Umgebung und Mödling) – sowie eine Auflassung besonders bevölkerungsarmer Bezirke soll als erster Schritt erfolgen. Im Gegenzug ist eine Aufwertung der Bezirke, etwa durch eine Direktwahl der Bezirkshauptleute oder eine gewählte Bezirksversammlung, anzudenken, wobei dies im Rahmen einer umfassenderen Kompetenzreform zwischen Bund, Ländern, Bezirken und Gemeinden erfolgen soll.

=Begründung=
Antrag der TF VwR

Begründung steht eigentlich schon im Antrag – wir haben enorm viele enorm kleine Gemeinden, und auch bei den Bezirken ist eine Zusammenlegung dringend angebracht.

Wien ist ein Sonderfall, weil hier eine Zusammenlegung über Bundesländergrenzen hinweg ginge, aber auch und gerade hier gehören WU und auch MD zu den primären Fusionskandidaten; hoffentlich resultiert daraus auch eine sinnvollere Verkehrspolitik, die ja derzeit leider an der Bundesländer- = Stadtgrenze endet …