Der folgende Text möge an der entsprechenden Stelle (Überschrift, Sub-Überschrift) ins Programm aufgenommen werden:

=Text=
==Inneres und Justiz==
===Anwaltspflicht bei Vernehmungen===
Die Piratenpartei Österreichs fordert, dass polizeiliche Vernehmungen nur im Beisein des Anwaltes des zu Vernehmenden zulässig sind. Gegebenenfalls ist dafür zu sorgen, dass ein Pflichtanwalt diese Aufgabe übernimmt. Des Weiteren sollen Ermittlungsergebnisse nicht gegen den Verdächtigen verwendet werden dürfen, wenn sie darauf zurückzuzuführen sind, dass seine diesbezüglichen Rechte nicht wahrgenommen wurden.

=Begründung=
Wurde als Meinungsbild unter [https://lqfb.piratenpartei.at/initiative/show/187.html] bereits 51:15:8 angenommen, kam aber auf der BGV nicht dran.

Dank an Ohm, ich stell das hier nur neu ein.