Antrag auf Bundessatzungsänderung:

"§6 (5) Mitglieder werden geschlechtsneutral als ´Pirat´ bezeichnet.
§6 (6) Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsspezifisch zu bezeichnen."

soll geändert werden zu

"§6 (5) Mitglieder und Amtsträger bzw. Amtsträgerinnen sind geschlechtsspezifisch zu bezeichnen."

Begründung:
die österreichische Piratenpartei zählt auch wegen Fehlern der bisherigen Piratenparteiführung unter den Piratenparteien Europas zu denen mit dem niedrigsten Frauenanteil. Im Zuge der Öffnung bzw. Attraktivierung der Piratenpartei für Frauen sind daher weitgehende Änderungen notwendig.
Zu einer dieser Bemühungen gehört auch das Erlauben des Begriffs "Piratin".
Der Begriff der "Piratin" ist sowohl in der Geschichtswissenschaft als auch im Journalismus als auch bei den anderen Piratenparteien Europas üblich.
Ich verweise nur auf Anne Bonny und Mary Read, zwei Piratinnen des 17. bzw. 18 Jahrhundert mit im Übrigen hochinteressanten Lebensgeschichten.