Die Satzung möge in § 7 wie folgt geändert werden:

Alter Text

(1) Geschäftsordnungen auf Bundesebene werden von der BGV mit Mehrheit von mindestens 60% beschlossen oder geändert.

Neuer Text

(1) Geschäftsordnungen auf allen Ebenen werden ausschließlich von der Mitgliederversammlung oder einem adäquaten Mittel der Liquid Democracy der jeweiligen Gliederung mit Mehrheit von mindestens 60% beschlossen oder geändert.

Begründung

1. Klarstellung der Regelungen für Landesorganisationen und darunter liegende Gliederungen
2. Klarstellung das Generalversammlungen höherer Ebene nicht die Geschäftsordnungen einer tieferen Ebene ändern können.
3. Festlegung der minimalen Mehrheit für Landesorganisationen und darunter liegende Gliederungen