Antrag:

Die BGV wolle folgenden Grundsatzprogrammpunkt beschließen:

Die Piratenpartei Österreichs tritt zur Verbesserung der Wettbewerbsrahmenbedingungen in der Realwirtschaft sowie zur Beseitigung drohender Gefahren von Finanzmärkten für eine angemessene Besteuerung jeglicher Finanztransaktionen ein.


Begründung:

Gemessen an der realen Wirtschaftsleistung bestehen in Österreich (wie auch in der übrigen westlichen Welt) derart große private Finanzvermögen, dass eine reale Bedrohung für die Attraktivität wirtschaftlichen Engagements im Wettbewerb entstanden ist. Diese Bedrohung betrifft nicht nur uns selbst, sondern insbesondere auch nachfolgende Generationen.

Hinzu kommt, dass realwirtschaftliches Engagement wie Arbeit und Betriebsführung steuerlich immerzu gegenüber finanzwirtschaftlichen Vorgängen benachteiligt wird bzw. wurde und bisher wohl in Ermangelung geeigneter Konzepte nicht angedacht wurde, geeignete Vorkehrungen gegen eine übermäßige Abhängigkeit von Finanzmärkten zu treffen, die ihre Kehrseite in der Wirtschaftskrise gezeigt haben.

Als ersten Schritt hin zu einer gesunden Relation von Finanzmärkten hin zu sonstigen Märkten wäre eine Transaktionssteuer einzuführen, die sämtliche Finanztransaktionen im Inland erfasst, eine Besteuerung derselben, gestaffelt je nach dem Risiko vornimmt (minimale Besteuerung im Bereich von Buchungen des täglichen Lebens bei eventueller Anrechnung auf die KESt), einen hohen Datenschutzstandard gewährleistet, aber bei Vorliegen eines Gerichtsbeschlusses auch geeignet sein müßte, kriminelle Geldflüsse aufzuklären.

Es ist davon auszugehen, dass die vorgeschlagene Besteuerung sämtlicher Finanztransaktionen hin zu einer grundsätzlichen Verstärkung des Zweckbindungscharakters finanzieller Mittel für den Verbrauch oder für jeweils bestimmte Unternehmungen führt. Der Staat muss dabei von seiner alternativlosen Rolle als "Gelddruckautomat" für eine zweckbindungslose Geldvermehrung zum Nutzen weniger Finanzmagnate oder Banken befreit werden.

Zumal dadurch eine Reihe von weiteren Wirtschafts- oder Sozialthemen berührt sein können sowie eventuell steuerliche Begleitmaßnahmen (zB für Forschung, Entwicklung und start-ups) notwendig werden könnten, ist der Antrag auf das Grundsatzprogramm gerichtet.