Die Mehrheit beim Regelwerk Satzungsänderung bleibt auf 70%, wie von der BGV beschlossen. Das Quorum wird auf x^0,7 Abstimmende festgelegt.

Begründung

Die Mitgliederversammlung hat die notwendige Mehrheit auf 70% festgelegt. Das notwendige Quorum mit x^0,6 für die bindende Wirkung wären aber nur noch derzeit 43 Personen. Die Mindestanzahl für Beschlußfähigkeit der BGV beträgt 10%. Bei x^0,7 ist eine ausreichend hohe Anzahl gegeben, die auch berücksichtigt, dass durch Delegationen nicht jeder selbst abstimmt. Durch das degressive Quorum bleibt auch bei möglicher sinkender stimmberechtigter Mitgliederzahl eine Satzungsänderung weiterhin möglich.

In diesem Fall gilt auch nicht das Argument das dieser Themenbereich viele nicht interessiert und daher nicht so viele mitstimmen werden. Denn Satzungsänderungen betreffen die gesamte Partei und es sollten daher eine ausreichende Zahl von Stimmberechtigten aktiv werden.