Antrag

Änderung der Satzung von §4 Absatz (3) von bisher:

(3) Die Aufnahme erfolgt durch den Bundesvorstand (BV)

zu neu:

(3) Die Aufnahme erfolgt durch die Bundesgeschäftsführung (BGF).

Begründung

Bereits bisher wurden die Mitglieder durch die Bundesgeschäftsführung als Teil ihrer Verwaltungstätigkeit aufgenommen. Mit dieser Änderung soll das vorhandene Procedere auch in der Satzung nachgezogen werden und zukünftiges Konfliktpotential vermieden werden. Zudem würde es den derzeitigen Prozess mit Bestätigung durch den Bundesvorstand (BV) beschleunigen und vereinfachen.

Bei der Aufnahme von Mitgliedern handelt es sich um einen formalen Akt, welcher keinerlei außenpolitische Aktivität darstellt.

Leider wurde dieser Antrag auf der letzten BGV nicht mit abgestimmt, daher hier jetzt im LQFB als direkter Antrag.