Die BGV sollte mit Abstimmungen über Wahlordnung und Satzungsänderungen beginnen und anschließend mit Wahlen weitergehen.
Wahlen sollten Priorität haben weil die (zwecks Anonymität) nur auf der BGV beschlossen werden können und nicht über LQFB. Satzungsänderungen müssen vor den Wahlen passieren damit die gewählten Ämter der Satzung nicht wiedersprechen.
Über das Parteiprogramm kann mit LQFB allerdings schon abgestimmt werden.