Ich schlage vor, dass die Republik über eine der von Ihre kontrollierten Banken ein Programm zur Finanzierung des österreichischen Mittelstandes auflegt, da dieser fast keine Möglichkeit mehr hat an finanzierbare Kredite zu kommen. Damit soll auch bewusst Konkurrenzdruck auf die anderen Banken ausgeübt werden.
Der Begriff Mittelstand ist nicht klar definiert, daher schlage ich als Ausgangspunkt zur Diskussion ein Entscheidungskriterium vor, Unternehmen bis zum 90% Quantil (gereiht nach Umsatz) hineinzurechnen (Basis dafür: http://de.wikipedia.org/wiki/Mittelstand#Volkswirtschaftliche_Bedeutung).
Nach Unten kann ggf. eine Abgrenzung nach Mitarbeiterzahl oder Jahren des Bestehens erfolgen.
Wichtig dabei ist zu Beachten, dass trotzdem ein regulärer Kreditvergabeprozess erfolgt, d.h. nicht jedem der die Definition Mittelstand erfüllt wahllos Geld nachgeschmissen wird.
Das Volumen kann am Anfang gering angesetzt und dann mit den erwirtschafteten Erträgen sukzessive gesteigert werden. M.E. reicht für den Anfang schon ein Haftungsvolumen von rund EUR 100m. Nach unten gibt es eine natürliche Grenzen, da ein Mindestmaß an  Risikostreuung gewährleistet sein muss (m.E. mindestens 100+ wirtschaftlich nicht verbundene Kreditnehmer).

Ergebnis:
Das Risiko für den Steuerzahler hält sich bei entsprechend großer Streuung in Grenzen
Es entstehen keine exorbitanten Kosten wie bei anderen Konjunkturpaketen
Der Fortbestand des Mittelstands als Stütze der Österreichischen Wirtschaft wird gesichert

Eine Ausweitung der Definition auf Einzel- und Kleinunternehmer ist natürlich denkbar, aber aufgrund des höheren Kreditrisikos mit höheren Kosten verbunden. Sofern das Modell mit den Mittelständlern läuft können die erwirtschafteten Überschüsse für ökonomisch riskantere Segmente eingesetzt werden. Ich bin nur der Meinung, dass zuerst jener Teil der Wirtschaft unterstützt werden sollten, der für den größten Teil des Steuereinkommens verantwortlich ist (im Sinne des Grundsatzes einer guten Wirtschaftsgebahrung.

Ad Gleichberechtigungsgrundsatz: Sofern man das ganze auf in AUT steuerpflichtige Unternehmen beschränkt sehe ich kein Problem. Die Bank kann sich ja - auch wenn sie im Staatsbesitz ist - grundsätzlich aussuchen mit wem sie Geschäfte macht.