Der Wiener Landesvorstand möge beschließen, einen der bei der letzten Landesgeneralversammlung nicht gewählten Kandidaten in den Länderrat zu entsenden.
Begründung
Auf Basis des Statuts
“LGO § 3 (6) Der Abgesandte der LO:Wien zum Länderrat der Piratenpartei Österreichs wird jährlich auf einer LGV gewählt. Nicht gewählte Kandidaten können bei Ausfall des Abgesandten nachrücken.“
soll ein nicht gewählter Kandidat (dies sind DiDiogenes und Harmonizer) nachrücken. Dieser Nachrücker soll durch den Landesvorstand bestellt werden.