Das System der Allparteienregierung hat so manche positive Aspekte: 1.) Wahlen erzeugen oft unsichere, knappe Ergebnisse: a) wenn Links und Rechts annähernd gleich viele Stimmen haben, oder wenn b) eine Partei ganz knapp an der absoluten Mehrheit ist. Dazu kommen oft schwer zuordenbare Stimmen, bei denen die Wahlkommissionen keinen Konsens finden können, wie sie zu werten sind. In Mehrheitssystemen führt das dann oft zu jahrelangen juristischen Neuauszählungs- und Anfechtungsprozessen. 2.) Das System der Allparteienregierung erzeugt laut Politologen und Staatstheoretikern vielfach sachorientiertere Wahlkämpfe, während seine Abschaffung eine höhere Wahrscheinlichkeit beinhält, populistische und stark vereinfachende Wahlkämpfe hervorzubringen. Bei verfassungsmäßiger Verankerung kann man das Proporzsystem als Zwang zur Zusammenarbeit sehen. Das Bundesland Wien ist kein Beispiel für ein reines Proporzsystem, sondern ein Pseudo-Proporzsystem, da es eine Trennung in amtsführende und nicht-amtsführende Stadträte beinhält. Eine kleine Koalition (wie die jetzige rot-grüne) kann im Alleingang die amtsführenden Stadträte besetzen, während alle anderen Parteien von amtsführenden Stadträten ausgeschlossen sind. Statt der Abschaffung der Proporzsysteme schlage ich eine Verbesserung der Proportionalität vor. Diese Verbesserung der Proportionalität soll insbesondere Kleinparteien erleichtern, in die Landesregierung zu kommen. Eine Unterschiedlichkeit der Systeme in den verschiedenen Bundesländern entspricht auch dem Föderalismus und dem Verfassungsprinzip der Bundesstaatlichkeit.