Geplanter BGV-Gegenantrag zu "Satzungsänderungsantrag 345: Abschaffung des EBV" (Meinungsbild dazu derzeit hier in Abstimmung)

Die BGV möge die Satzung in folgenden Punkten abändern:

Text

§ 11. Der Erweiterte Bundesvorstand (EBV)

Alter Text:

(3) Der EBV ist bei Sitzungsteilnahme von zumindest 40% seiner Mitglieder beschlussfähig. Er tritt zumindest einmal im Quartal zu Sitzungen zusammen. Er kann von BV, LR, BGF, mindestens 20% seiner Mitglieder und in finanziellen Angelegenheiten von der RP einberufen werden.

Neuer Text:

(3) Der EBV ist bei Sitzungsteilnahme von zumindest 40% seiner Mitglieder beschlussfähig. Er tritt zusammen, wenn akute Entscheidungen nötig sind, um zu verhindern, dass die Partei oder die von ihr verfolgten Ziele Schaden nehmen. Die begründete Einberufung kann durch (a) 1% der stimmberechtigten Parteimitglieder, (b) jeweils 33% der Mitglieder von BV, BGF oder LR, (c) 20% seiner Mitglieder oder (d) in finanziellen Angelegenheiten durch die RP erfolgen.

Begründung

Die Absicht, die Entscheidungsgewalt für Alltagsentscheidungen an die Mitglieder per Liquid Democracy zu verlagern, ist begrüßenswert.
Es ergibt jedoch Sinn, ein Gremium zu haben, das in unvorhergesehenen Notfällen (technische Probleme mit LD, vermutete Manipulation, akutes parteischädigendes Verhalten, dysfunktionale Organe, usw) schneller zusammentreten und eingreifen kann als eine Bundesgeneralversammlung.
Das Gremium benötigt daher keine regulären Sitzungen, sehr wohl aber ein Einberufungsrecht für signifikante Minderheiten in der Partei (1% der Mitglieder, 33% eines Organs).

Durch diese Neuformulierung soll klar gemacht werden, dass der EBV sich nicht mit den folgenden Themen beschäftigen soll, mit denen in den letzten Sitzungen viel Zeit verschwendet wurde:

  • Nachrichtenfrequenz EBV-Mailverteiler → kein Beschluss eines Gremiums nötig
  • LOLS (Wien) Netzpolitik → kein Beschluss eines Bundesgremiums nötig
  • Pro Hausverstand für Wolf → kein Beschluss eines Gremiums nötig
  • Distanzierung von einem Forumspost → kein Beschluss eines Gremiums nötig
  • Anfrage an Tommi über Mailaussendung → kein Beschluss eines Gremiums nötig
  • Einberufung von BGVen im Februar und Mai 2013 → LQFB
  • Annulierung des Umlaufbeschlusses zur Auflösung der TF-Medien → LQFB
  • Meinungsbild zum neuen Mitgliedsformular-Entwurf → LQFB
  • Impressum des Forums → LQFB mit konkretem Entwurf, dann Auftrag an Technik
  • Hellboy-Forumssperre → LQFB: Forenregeln/Auftrag an Moderation?
  • Wahlkooperationen → LQFB
  • Urheberrechtsbarcamp → LQFB: Finanzierungsauftrag an BGF
  • usw...

Folgende Beispielthemen aus den letzen Sitzungen wären hingegen sehr wohl weiterhin EBV-Themen:

  • Dafür sorgen, dass das Schiedsgericht seinen Verpflichtungen nachkommen kann
  • Nachbesetzung der vakanten Positionen in der BGF um Beschlussfähigkeit wiederherzustellen
  • Untersuchungskommission hai.at

Antwort auf Anregungen

"Wer entscheidet was wichtig ist?"

Es wäre ansich ein zahnloser Paragraph: Vor der EBV-Einberufung würde das niemand entscheiden. Die Formulierung würde aber hoffentlich einerseits manche Antragssteller schon im Vorfeld davon abhalten, den EBV mit Kleinigkeiten, persönlichen Befindlichkeiten oder "Wünschen ans Christkind" (Anliegen, für die keine Kapazitäten zur Verfügung stehen) zu beschäftigen, und andererseits dem EBV die Freiheit geben, solche Anträge, so sie doch eingebracht werden, wegen "Nichtzuständigkeit laut Satzung" ohne große Diskussion abzulehnen.