Das Recht von Kindern auf körperliche Unversehrtheit, medizinische Versorgung und Bildung muß über dem Recht der Eltern auf Ausübung religiöser Riten stehen.
Wenn Eltern aus Gründen ihrer religiösen Überzeugungen heraus ihren Kindern zeitgemäße Bildung verweigern wollen, und sie stattdessen "Kreationismus" lehren wollen, wenn sie ihnen medizinische Versorgung verweigern, und stattdessen behaupten, es mangle ihnen nur an Glauben, und wenn sie sie aufgrund religiöser Traditionen irreversibel verstümmeln wollen, dann hat de Staat die Pflicht, die Kinder vor ihren Eltern zu beschützen.
Scientologen sind der Auffassung, daß eine Erkrankung Folge eines Zustandes sind, den sie als "zu wenig clear" bezeichnen, und daß dieser Zustand mithilfe einiger kostenpflichtiger Gehirnwäschesitzungen behoben werden kann. Kongruent dazu sehen Mitglieder der Zeugen Jehovas Krankheiten als Zeichen eines sündigen Lebens, und sehen Gebete als einzig legitime Behandlungsform an. Das sind nur zwei Beispiele, und sämtliche religiösen Kulte sind auf ähnliche Überzeugungen zu untersuchen. Wenn Kinder von Anhängern solcher Kulte beispielsweise in Folge einer Verletzung unter starkem Blutverlust leiden, und darum eine Konserve bräuchten um zu überleben, muß die Verabreichung einer solchen den behandelnden Ärzten möglich sein, auch ohne das Einverständnis der Eltern. Hier muß das Recht des Kindes auf Leben über den religiösen Gefühlen der Eltern stehen.
Im Bezug auf rituelle Verstümmelungen an Kindern muß deren Recht auf körperliche Unversehrtheit ebenfalls über den religiösen Traditionen der Eltern stehen. Diese Verstümmelungen sind irreversibel, und schränken dadurch auch das Recht der Kinder auf freie Wahl ihrer Religion gegenüber ihren Eltern ein.
Auch das Recht der Kinder auf eine gleichwertige Bildung darf nicht den Glaubensbekenntnissen der Eltern unterworfen werden. Die Kinder müssen ein Recht haben, die modernsten und aktuellsten Bildungsangebote zu nutzen. Wenn die Eltern ihren Kindern trotzdem etwas von Kreationismus, Schöpfungsmythos und ähnlichen religiösen Überlieferungen erzählen wollen, dann privat und außerhalb des Schulunterrichtes. Die Kinder müssen das Grundwissen der Gesellschaft mit den religiösen Vorstellungen ihrer Eltern vergleichen können, um für sich selbst eine möglichst freie Auswahl treffen zu können.
In all diese Fällen muß die Verfügungsgewalt der Eltern über ihre Kinder zugunsten der Wahrung der Persönlichkeitsrechte der Kinder eingeschränkt werden.
von hellboy, siehe diskussionsLink.
eingebracht als programmantrag direkt, da das vermutlich seine absicht war.
CU TOM