Überhöhte Geschwindigkeit ist nachwievor Unfallursache Nr. 1!

Die aktuelle Situation (50/100/130) soll generell beibehalten, verkehrsberuhigte Zonen entsprechend den jeweiligen Bedürfnissen in Schul- und Siedlungsgebieten erhalten bzw. ausgebaut werden. 

Solche Beschränkungen können und sollen mit fix installierten Radaranlagen kontrolliert werden.

Geschwindigkeitsbeschränkungen sollen v.a. auch auf Autobahnen verstärkt durch fixe und mobile Radaranlagen bzw. Section-Control-Systeme kontrolliert werden.

Das gilt auch für Verkehrsleitsysteme wie z.B. bei der Südeinfahrt von Wien, wo immer wieder Tempolimits (z.B. 80 wegen sich entwickelndem Stau) auf den (teuer beschafften) Überkopfanzeigen geschalten werden, sich aber lediglich ein kleiner Teil der Verkehrsteilnehmer daran hält. Solche Verkehrsleitsysteme machen sichtlich NUR mit einer entsprechenden Kontrolle Sinn.

Chronische Temposünder sollen vermehrt entsprechend abgestraft und bei Bedarf (z.B. wiederholte Übertretungen >10 km/h) aus dem Verkehr gezogen werden.

Damit soll dem Schnellfahren der Ruf des Kavaliersdelikts genommen werden; die Einnahmen aus den Strafen sollten zweckgebunden (Ausgaben zur Steigerung der Verkehrssicherheit) verwendet werden.