Antrag. Die Schutz, auch Sportschutz-Ausbildung im Hundewesen soll strenger gehandhabt werden. Hunde mit Verhaltensauffälligkeiten sowie Hunde, die eine solche bereits einmal gezeigt haben, dürfen dazu nicht mehr verwendet werden. Ebenso ist das "Echte Scharfmachen", d.h. der Hund wird auf den Angriff auf Menschen trainiert (und nicht auf sein Spielzeug), nur mehr bei Organisationen (Polizei, Bundesheer, geprüfte Wachdienste) zugelassen werden.
Begründung: Bei der ursprünglichen Initiative ist die Tragweite eines kompletten Verbots viel weitreichender als vermutet. Auch Rettungshundeorganisationen verwenden viele Elemente der Schutzausbildung (Jagd- und Spieltrieb, Stöbern). Eine Pauchalierung kommt einem Komplettverbot gleich und behindert viele Organisationen in der Ausbildung der Hunde. Ohne Ausdefinieren eines exakten Maßnahmenkatalogs - hier sollten alle Organisationen miteinbezogen werden - ist die ursprüngliche Initiative ein Schnellschuß und keine Lösung eines Problems. Ebenso ist zu bedenken, dass meist nicht-ausgebildete Hunde Angriffe auf Menschen verüben (aktuelle Beissstatistik) - sowie Ihre Besitzer meist gar nicht geschult sind, oder private Hundekämpfe abseits jeglicher Kontrolle erfolgen. Ein Regelment würde eher die seriösen Teile dieser Gesellschaft treffen, der Missbrauch wäre überhaupt nicht geregelt (siehe auch Parallelen zum aktuellen Waffengesetz - und tatsächliche Wirkung).
Anmerkung: Im Bereich Herdenschutz würde so eine Regulung u.U. nachhaltige Entwickungen im Umweltschutz gefährden. Herdenschutzhunde könnten z.B. die Wiedereinführung von Raubtieren in Österreich und im ganzen Alpenraum unterstützdend begleiten. Wirtschaftliche Interessen der Schafzüchter könnten somit mit Unweltbelangen in Einklang gelangen, dies ist heute nicht so, da Herdenschutzhunde in Österreich nicht etabliert sind (anders als wie in der Schweiz z.B.). Der Herdenschutzhund kann im Training nicht mit einem "echten Bär" oder Luchs trainiert werden, auch hier muss der Mensch als Figurant dienen.