===Antrag:===

Der Bundesgeschäftsordnung ist folgender Punkt hinzuzufügen:
 

§ 14. Transparenz

(1) Die Piratenpartei Österreichs verpflichtet sich ausdrücklich dem Prinzip der Transparenz.
(2) Alle Piraten, welche einen Geheimhaltungsvertrag unterzeichnet haben, sind in ihren Tätigkeiten Personenangelegenheiten und die technische Sicherheit betreffend explizit von der Pflicht der Transparenz ausgenommen.
(3) Sämtliche davon nicht betroffene Forenbereiche, Pads sowie andere Kommunikationsplattformen der Partei müssen öffentlich einsehbar sein. Ebenso müssen auch alle Sitzungen und Treffen von Organen der Piratenpartei öffentlich, nachvollziehbar und aufzeichenbar sein. Ausgenommen von dieser Regelung sind lediglich explizit persönliche Mitteilungen und Bereiche, die unter Datenschutz stehende Personenangelegenheiten betreffen.


===Begründung:===

Die Piratenpartei Österreichs hat sich in ihren Grundfesten dem Prinzip der Transparenz verpflichtet. Aus dem Piratenkodex, abrufbar auf der Homepage der Piratenpartei Österreich:

Korruption und Missstände gedeihen im Verborgenen. Daher muss das Handeln von Organisationen in Politik, Gesellschaft und Wirtschaft durchsichtiger und überprüfbarer werden. Die Arbeit der Piratenpartei kann im Internet und vor Ort von allen mitverfolgt werden. In diesem Sinne ist es unverantwortbar, dass bei den Piraten Politik und Entscheidungsprozesse abseits der Öffentlichkeit betrieben warden.

Die vorgeschlagene Änderung der Geschäftsordnung ist für alle Landesorganisationen und Teilbereiche bindend und verhindert eventuelle künftige Missstände.

Im Antrag wird nur eine Satzungsänderung angestrebt damit "Forenbereiche, Pads sowie andere Kommunikationsplattformen" immer wenn möglich öffentlich sind. Über "Passworter, Zertifikate und Private-Keys" wird überhaupt nichts ausgesagt, diese sind gleich zu behandeln wie bisher.
 
Auf Anregung von Menodoros umfasst diese Initiative nicht nur Ausnahmen für LGF und BGF, sondern auch für andere Piraten, welche einen Geheimhaltungsvertrag unterzeichnet haben und in Personenangelegenheiten tätig sind.
 

Link zu Antrag in LQFB 1.0: https://lqpp.de/int/at/initiative/show/343.html