Antrag

Die BGV möge folgenden Beschluss fassen:
Die Piratenpartei Österreichs tritt zur nächsten Nationalratswahl, die spätestens im Herbst 2013 stattfindet, an.

Wahlkampfleiter (Zustellbevollmächtigte(r) laut NRWO) und Wahlkampfteam sowie Kandidaten für die Bundesliste der Piratenpartei Österreichs zu dieser Wahl, werden auf einer BGV im 1. Halbjahr 2013 gewählt. Die Erstellung der Landes- und Regionallisten hat durch den jeweiligen LPT oder die jeweilige LGV vor dieser BGV zu erfolgen.
Sollte die Wahl sehr kurzfristig angesetzt werden, so ernennt der EBV, wie in der Wahlordnung vorgesehen, den Wahlkampleiter.

Begründung

Laut §3 Abs. 1 unserer derzeit gültigen Wahlordnung bzw. §5 Abs. 1 des neuen Wahlordnungsentwurfs mit 87% Zustimmung im Meinungsbild ( https://lqfb.piratenpartei.at/initiative/show/153.html ) braucht es diesen Beschluss um bei der Nationalratswahl 2013 antreten zu können.
Die strategische Ausrichtung der Piratenpartei Österreichs, und so auch die nächsten nötigen Schritte sind von dieser Entscheidung abhängig.