Satzungsänderungantrag
In die Bundessatzung ist einzufügen:
"§5 (6) Bei Wahlen im Rahmen einer Bundesgeneralversammlung (BGV) stehen mindestens 20% der Positionen im Bundesvorstands sowie im Erweiterten Bundesvorstand (EBV) jeweils Frauen und Männern zu. Falls keine Frau bzw. kein Mann kandidiert, so bleibt pro 5 Positionen eine Position unbesetzt. Falls die BGV eine Bundesvorstandsgrösse von 3 oder weniger Mitgliedern beschließt, so ist die Frauenmindestquote von 20% bzw. die Männermindestquote in derselben Höhe nur auf den EBV anzuwenden."
Begründung
Die Frauenmindestquote von 20% ist eine weitere Maßnahme, um die Piratenpartei Österreichs für Frauen attraktiver zu machen. Ich weise darauf hin, dass 20% ohnehin eine relativ niedrige Quote ist (bei einem Parlamentseinzug wäre es die niedrigste Quote aller Parlamentsparteien, und der zweitniedrigste Frauenanteil aller Parlamentsparteien), aber doch ein Fortschritt im Vergleich zum Bestehenden.