Beibehaltung der jetzt gueltigen Regelung:
§ 4. Mitgliedsarten, Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft
(7) Die Streichung kann nach mehr als zweijähriger Nichtzahlung des Mitgliedsbeitrages trotz wiederholter Aufforderung durch die Bundesgeschäftsführung (BGF) erfolgen.
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