Da die in i270 eingebrachten Änderungsvorschläge nicht beachtet worden, hier eine Gegeninitiative.
Teile, die sich inhaltlich von i270 unterscheiden, sind durch Fettschreibung hervorgehoben.

Verlangte Unterlagen

Um die Kandidaten fair vergleichen und bewerten zu können, müssen die Unterlagen in einheitlicher Form vorliegen.

Die jeweiligen Bewerbungen und angeschlossenen Unterlagen müssen bis zu dem jeweils definierten Ende der Kandidaturfrist für alle wahlberechtigten Mitglieder der Piratenpartei online einsehbar sein. Spontankandidaten müssen dieselben Fragen vor Ort beantworten.

Folgende Bewerbungsunterlagen sind verbindlich:

  1. Lebenslauf
  2. Fragebogen

Lebenslauf

Der Lebenslauf kann, muss sich aber nicht am Europass-Vorbild anlehnen. Wie viel von welchen Fragen beantwortet werden, bleibt den jeweiligen KandidatInnen vorbehalten.
Statt der/zusätzlich zur Berufserfahrung können natürlich auch aktivistische, ehrenamtliche Tätigkeiten aufgeführt werden.
Reihenfolge bitte umgekehrt chronologisch, also neueste Tätigkeiten zuerst. Angaben über die Pflichtschulzeit sind nicht notwendig.

Fragebogen

Die zu beantwortenden Fragen:

  1. Ich bin Mitglied der Piratenpartei aus folgendem Grund:
  2. Ich habe mich bisher wie folgt in die Piratenpartei eingebracht:
  3. Ich kandidiere für dieses Amt aus folgender Motivation:
  4. Meine persönlichen Stärken, die für mein angestrebtes Amt Relevanz haben, sind:
  5. Meine persönlichen Schwächen, die für mein angestrebtes Amt Relevanz haben, sind:
  6. Meine Prioritäten in meiner Funktion werden vermutlich sein:
  7. Was ich am ehesten am Grundsatzprogramm (sofern es keines gibt: am Parteiprogramm) ändern würde:
  8. Was ich am ehesten am Kodex ändern würde:

+ evtl. weitere Fragen je nach Funktion.

Freiwilliges

Kandidaten sollten (müssen aber nicht) vorab einige Unterstützungen stimmberechtigter Parteimitglieder für ihre Kandidatur einholen.
Sie haben ebenso die Möglichkeit, Arbeitszeugnisse, Bestätigungen, Referenzen, etc.. freiwillig den Unterlagen beizulegen.