Der folgende Text möge an geeigneter Stelle (Überschrift, Sub-Überschrift) ins Programm aufgenommen werden:
Text
Wirtschaft und Finanzen
Banken und Versicherungen
Bankgeheimnis
Die Piratenpartei Österreichs strebt eine Änderung des Bankgeheimnisses an, um im internationalen Kontext nicht mehr als „Steueroase“ wahrgenommen zu werden und um Solidarität mit den Partnerländern in der Europäischen Union zu zeigen.
Begründung
Das Bankgeheimnis ist ein wichtiges Instrument, um die Freiheit und Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger gegenüber dem Staat sicherzustellen. Die fortschreitende Elektronisierung des Zahlungsverkehrs erlaubt es immer mehr, aus Kontobewegungen Aussagen zum Lebensstil und den Vorlieben der Bürgerinnen und Bürger abzuleiten. Für eine Partei, die für die Wahrung der Privatsphäre und gegen Vorratsdatenspeicherungen jeglicher Art eintritt, sollte es selbstverständlich sein, jede Ausweitung behördlicher Befugnisse im Bereich des Zugriffes auf persönliche Daten genauestens zu hinterfragen.
Zumeist wird als Begründung zur Abschaffung des Bankgeheimnisses Österreichs Funktion als "Steuerfluchtland" angeführt. Dies kann bereits durch eine Änderung der Rechtshilfeabkommen und der Politik des Finanzministeriums, wonach Ansuchen um Kontenöffnung durch Finanzämter kategorisch abgelehnt werden, erreicht werden. Es kann und darf nicht sein, dass Österreich anderen Ländern die Einhebung von Steuern erschwert oder gar unmöglich macht. Daher ist das Bankgeheimnis dahingehend anzupassen, dass gerechtfertigte Anfragen ausländischer Behörden grundsätzlich zu beantworten sind. Eine Abschaffung rechtfertigt dieses Ansinnen keinesfalls.
Desweiteren kann die Steuergerechtigkeit auch anders sichergestellt werden. Bereits bestehende automatisierte Verfahren zur Einhebung von Steuern im Bankenbereich reduzieren die Notwendigkeit, dass der Zugriff des Staates auf persönlichste Daten der Bürgerinnen und Bürger weiter ausgeweitet wird. Vermögen und Vermögensgewinne können problemlos ohne detailliertes Wissen über die Kontobewegungen der Eigentümer besteuert werden.