Generell würd' ich dahin tendieren bei _ vorsätzlichen_ u./od. _wiederholten_ "Verbrechen gg. Leib & Leben" (wie das so schön heißt) keine solchen Vergünstigungen zu gewähren. Bei nicht gemeingefährlichen (u./od) Ersttätern bzw. bei Strafen unter einem gewissen Level machen Fussfesseln schon Sinn (vor allem dann wenn der Täter zur Ausübung seiner Taten mobil sein müßte - also z.B. Einbrecher, Autodiebe, etc.)